So ist Ihre Immobilie im neuen Baugebiet mit allem versorgt
Die Grundstückserschließung ist ein wichtiger Schritt bei der Entwicklung von Neubaugebieten. Sie bezieht sich auf die Bereitstellung und den Ausbau der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar zu machen. Dabei geht es vor allem um den Zugang zu Verkehrswegen wie Straßen, Gehwegen, öffentliche Grünanlagen sowie um die Versorgung mit Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation.
Was bedeutet der Begriff Grundstückserschließung?
Die Grundstückserschließung umfasst alle Maßnahmen, die notwendig sind, um das Grundstück an das öffentliche Versorgungsnetz anzuschließen und somit eine ordnungsgemäße Nutzung zu ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise der Anschluss an das Strom-, Wasser- und Abwassernetz sowie die Erschließung von Straßen und Wegen inklusive Beleuchtung.
Wer ist für die Grundstückserschließung zuständig?
In der Regel ist die Gemeinde oder Stadt für die Grundstückserschließung (hoheitliche Aufgabe) zuständig. Sie muss sicherstellen, dass das Grundstück über eine ausreichende Anbindung an das öffentliche Straßen- und Verkehrsnetz sowie an Versorgungsleitungen wie Wasser, Strom und Abwasser verfügt. Für diese Arbeiten kann sich die Kommune auch privater Erschließungsträger per Vertrag bedienen (Erschließungs- Städtebaulicher Vertrag).
Wer setzt die Grundstückserschließung um?
Nachdem die zuständige Gemeinde oder Stadt die Erschließung geplant hat, beauftragt sie Bauunternehmen, die Maßnahmen umsetzen. Die Fachbetriebe arbeiten dabei eng mit den Planern zusammen. Gemeinsam achten sie darauf, alle Vorgaben einzuhalten und mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen. Auch Anwohner und Anwohnerinnen werden über die Baumaßnahmen informiert. Bei Fragen oder Bedenken können sie Kontakt aufnehmen.
Welche rechtlichen Aspekte sind bei der Grundstückserschließung zu beachten?
- Baurechtliche Vorschriften: Vor der Erschließung muss geprüft werden, ob das Grundstück überhaupt bebaut werden darf und welche baurechtlichen Vorschriften einzuhalten sind (beispielsweise Bebauungsplan, Bauordnung).
- Planungsrechtliche Vorgaben: Die Erschließung des Grundstücks muss im Einklang mit den planungsrechtlichen Vorgaben stehen, etwa dem Flächennutzungsplan oder dem Landschaftsplan.
- Naturschutzrechtliche Bestimmungen: Bei der Erschließung müssen auch naturschutzrechtliche Bestimmungen berücksichtigt werden, beispielsweise wenn sich auf dem Grundstück geschützte Tier- oder Pflanzenarten befinden.
- Wasserrechtliche Genehmigungen: Wenn bei der Erschließung Gewässer betroffen sind (zum Beispiel durch die Verlegung von Leitungen), müssen wasserrechtliche Genehmigungen eingeholt werden.
- Straßenbauliche Regelungen: Wenn eine neue Straße erschlossen wird, sind straßenbauliche Regelungen zu beachten. Das umfasst etwa Breite und Beschaffenheit der Straße sowie der Anbindung an das öffentliche Straßennetz.
- Vertragsrechtliche Fragen: Dabei geht es beispielsweise darum, wer für die Kosten der Erschließung aufkommt und welche Rechte und Pflichten die Beteiligten haben.
Welche Bedeutung hat eine gute Grundstückserschließung für die Wertsteigerung von Immobilien?
Eine gute Grundstückserschließung kann einen erheblichen Einfluss auf die Wertsteigerung von Immobilien haben. Durch eine gut ausgebaute Infrastruktur wie beispielsweise Straßen, Wasser- und Stromversorgung sowie Abwasserentsorgung wird das Grundstück attraktiver für Verkauf oder Vermietung. Eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel oder Autobahnen kann ebenfalls den Wert der Immobilie steigern. Insgesamt trägt eine gute Grundstückserschließung dazu bei, dass das Areal und die darauf befindliche Immobilie besser nutzbar sind. Somit bieten sie mehr Potenzial für eine höhere Rendite.
Grundstückserschließung beim Bauen im Neubaugebiet
Die Grundstückserschließung beim Bauen im Neubaugebiet ist ein wichtiger Faktor, den man nicht unterschätzen sollte. Es ist ratsam, sich im Vorfeld ausführlich darüber zu informieren und gegebenenfalls auch eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Besonders wichtig sind dabei die Fragen nach den Kosten und der Zuständigkeit für die Erschließungsarbeiten sowie nach den genauen Vorgaben des Bebauungsplans. Wir sind bei allen Fragen gern für Sie da. Vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin!